Auch in Wiesbaden gelten die UVV – Unfallverhütungsvorschriften
… für Fahrzeughalter
Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
… für Unternehmen
Werkzeuge und Maschinen in Ihrem Betrieb müssen in perfektem Zustand sein. Sie dürfen keinerlei Gefährdung für die Mitarbeiter darstellen. Die Berufsgenossenschaft hat hier sehr strenge Richtlinien erlassen. So müssen etwa Rolltore und Hebebühnen regelmäßig auf ihren arbeitssicheren Zustand beurteilt werden.
Unser Tipp
Auch Flüssiggasanlagen (z. B. für Kochstellen, Heizung oder Kühlung) unterliegen einer regelmäßigen Überprüfungspflicht.
Dabei wird unterschieden zwischen privat genutzten Fahrzeugen (Wohnmobile, Campinganhänger etc.) und solchen mit gewerblicher Nutzung (mobile Verkaufsstände, Kranführerstände etc.).
Die Sachverständigen vom INGENIEURBÜRO GELBE + KOLLEGEN machen die Flüssiggasprüfungen in privat genutzten Fahrzeugen (DVGW 607).
Die Prüfung von Flüssiggasanlagen zum Fahrzeugantrieb ist vom Gesetzgeber als hoheitliche Aufgabe eingestuft, die von Prüfingenieuren abgenommen werden muss (Gassystem-Einbauprüfung [GSP] bzw. Wiederkehrende Gasprüfung [GWP]).
Aus diesem Grund prüfen in diesen Fällen ausschließlich die Kollegen vom TÜFA-TEAM.